Informationen zum Wegfall des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024

Bekanntmachung
Informationen zum Wegfall des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024


Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Für Kinder ab Geburt ist es dann nur noch möglich einen Personalausweis (Lieferzeit ca. 2-3 Wochen) und/oder einen elektronischen Reisepass (Lieferzeit ca. 4-5 Wochen) zu beantragen. Die Laufzeit beträgt bei Personen unter 24 Jahren bei beiden Dokumenten jeweils maximal sechs Jahre, vorausgesetzt die Person ist anhand des Lichtbildes zweifelsfrei erkennbar. Sollte z.B. ein Baby nach ein oder zwei Jahren auf dem vorhandenen Lichtbild nicht mehr zweifelsfrei erkennbar sein ist das Dokument auch früher ungültig. Die biometrischen Lichtbildanforderungen sind identisch wie bei den Erwachsenen.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind weiterhin bis zum Ablaufdatum gültig, vorausgesetzt das Kind ist auf dem Lichtbild zweifelsfrei erkennbar.

Falls Sie für Ihr Kind noch einen Kinderreisepass für 13,00 € oder den bestehenden gültigen Kinderreisepass für 6,00 € verlängern möchten, ist dies bis zum 29. Dezember 2023 möglich.

Die Gültigkeit beträgt dann ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Bitte bringen Sie hierzu ein aktuelles Lichtbild Ihres Kindes mit.

Bei der Beantragung aller Ausweise/Pässe müssen die Kinder immer mit anwesend sein.