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Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung gem. §12 Abs (3) Wärmeplanungsgesetz

07. November 2024

Gemäß Wärmeplanungsgesetz §12 Abs (3) informiert die Stadt Kirchenlamitz über die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung von November 2024 bis voraussichtlich November 2025. Im Rahmen der Wärmeplanung werden u. a. gebäudespezifische Daten von Energieunternehmen und Schornsteinfegern erhoben.

Zur Wahrung des Datenschutzes wurde zwischen der Kommune und dem Dienstleister ein Datenverarbeitungsvertrag geschlossen, der sicherstellt, dass erhobene gebäudespezifische Daten nach Beendigung des Projektes gelöscht werden.

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