Informationen zu den Bürgerentscheiden in Kirchenlamitz am 24.11.2024
Am 24. November 2024 finden in Kirchenlamitz zwei Bürgerentscheide statt. Die Abstimmungsbekanntmachung hierzu finden Sie unter der Rubrik "Bekanntmachungen".
Was ist ein Bürgerentscheid, wie lauten die Fragestellungen des Ratsbegehrens und des Bürgerbegehrens und wie verläuft die Abstimmung?
Detaillierte Informationen zu den Bürgerentscheiden finden Sie hier:
Was ist ein Bürgerentscheid?
Mit einem Bürgerentscheid können die Bürger der Stadt Kirchenlamitz über eine Fragestellung entscheiden, die den eigenen Wirkungskreis der Stadt Kirchenlamitz betrifft. Die Entscheidung hat dann die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses.
Worum geht es in den Bürgerentscheiden am 24.11.2024?
Der Stadtrat der Stadt Kirchenlamitz hat in seiner Sitzung im Februar 2024 in öffentlicher Sitzung den Beschluss gefasst, einen Antrag auf Ausweisung eines weiteren Wind-Vorranggebietes im Norden von Kirchenlamitz (zusätzlich zum bestehenden Vorranggebiet in Raumetengrün) beim Regionalen Planungsverband Oberfranken-Ost zu stellen. Der Planungsverband ist anschließend für die Behandlung dieses Antrags und die rechtsgültige Ausweisung des Vorranggebietes zuständig. Der Start des Prüfverfahrens im Planungsverband wird für das 2. Halbjahr 2025 erwartet. Mit der Ausweisung eines Vorranggebietes entsteht Baurecht zur Errichtung von Windenergieanlagen.
Gegen diesen Beschluss des Stadtrats richtet sich das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Es reicht – Keine weiteren Windkraftanlagen in Kirchenlamitz!“. Die Bürgerinitiative führt zur Begründung an:
„Es wird befürchtet, dass:
- die wertvollen Ressourcen Wald und Natur dadurch zerstört werden.
- die geplanten Windkraftanlagen eine bedrängende Wirkung auf die Anwohner und die umliegenden Ortschaften darstellen.
- gesundheitliche Schädigungen durch Infraschall und Lärmimmissionen zu erwarten sind.
- der Eingriff ins Landschaftsbild, die Lebensqualität und der Tourismus dadurch beeinträchtigt werden.“
Der Stadtrat der Stadt Kirchenlamitz hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 über die Zulässigkeit dieses Bürgerbegehrens und die Durchführung des Bürgerentscheids am 24.11.2024 entschieden.
Gleichzeitig hat der Stadtrat beschlossen, an seinem Antrag an den Planungsverband festzuhalten und ein Ratsbegehren einzuleiten. Der Stadtrat führt in seiner Begründung an:
„Zukünftige positive Entwicklungen unserer Region und unserer Stadt werden auch davon geprägt, dass vor Ort eine verlässliche und CO2-freie Stromversorgung vorhanden ist. Die realisierten und geplanten Erzeugungskapazitäten erscheinen dabei langfristig nicht ausreichend. Weitere Standorte für die Erzeugung von Windenergie sind dafür notwendig, der geplante Standort „Kirchenlamitz Nord“ wird dazu einen positiven Beitrag leisten.“
Worüber wird bei den Bürgerentscheiden abgestimmt?
Die Bürger stimmen über die beiden Fragestellungen des Ratsbegehrens (des Stadtrats) und des Bürgerbegehrens (der Bürgerinitiative) ab. Zusätzlich ist eine Stichfrage zu beantworten. Die Fragestellungen lauten im Detail:
Bürgerentscheid 1: Ratsbegehren
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Kirchenlamitz einen Beitrag zur Energiewende leistet, um Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze in der Region zu sichern, indem sie Planung und Bau von Windkraftanlagen durch Antrag auf Ausweisung eines weiteren Vorranggebietes für Windenergie im Gemeindegebiet unterstützt?“
Bürgerentscheid 2: Bürgerbegehren
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Kirchenlamitz alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel einsetzt, um die Ausweisung eines weiteren Vorranggebietes für Windradflächen im Gemeindegebiet zu verhindern?“
Stichfrage
Werden die beim Ratsbegehren (Ja, Ausweisung eines weiteren Windvorranggebiets) und beim Bürgerbegehren (Nein, keine Ausweisung eines weiteren Windvorranggebiets) gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit „JA“ oder „NEIN“ beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten?
Die Bürger haben je Frage eine Stimme. Die Fragen sind jeweils mit JA oder NEIN zu beantworten. Bei der Stichfrage ist zu kennzeichnen, welchem Begehren der Vorzug gegeben wird.
Wie wird abgestimmt?
Alle stimmberechtigten Bürger der Stadt Kirchenlamitz erhalten spätestens am 03.11.2024 zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung auch die Unterlagen für eine Briefabstimmung zugestellt. Eine gesonderte Beantragung wie bei anderen Wahlen ist nicht erforderlich. Die Möglichkeit der Abstimmung im Stimmlokal ist alternativ möglich.
Durch briefliche Abstimmung
Den Briefabstimmungsunterlagen liegt eine ausführliche Beschreibung bei, wie der Stimmzettel und der Abstimmungsschein in den ebenfalls versandten Wahlbriefen an die Stadtverwaltung zurückzusenden sind. Der Rücklauf der Abstimmungsunterlagen muss rechtzeitig bis zum 24.11.2024 (spätestens bis 18 Uhr) erfolgen.
Im Abstimmungsraum
Als Abstimmungsraum wurde festgelegt: Goldner Löwe (Multifunktionsraum), Marktplatz 10, 95158 Kirchenlamitz. Die Stimmabgabe ist am 24.11.2024 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr möglich.
Zur Abstimmung ist es erforderlich die Abstimmungsbenachrichtigung mitzuführen.
Informationen zum Projekt „Windvorranggebiet in Kirchenlamitz“ finden Sie unter https://www.winob.bayern/aktuelles/winob-informiert-burgerinnen-und-burger-uber-windpark-kirchenlamitz-nord