Die Stadt Kirchenlamitz veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.
Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.
Die Stadt Kirchenlamitz bittet daher alle Netzbetreiber mit der nachfolgenden Bekanntmachung sich bis spätestens 26.04.2019 an der Markterkundung zu beteiligen.
Stadt Kirchenlamitz Markterkundung Bekanntmachung