Förderschritt 1: Ist-Versorgung (14.03.2019)

Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.

Die Breitband Ist-Versorgung der Stadt Kirchenlamitz kann im folgenden Dokument eingesehen werden:

pdf symb Breitband Ist-Versorgung der Stadt Kirchenlamitz