Vollzug des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG); Bestellung von Wildschadenschätzern für den Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Vollzug des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG);
Bestellung von Wildschadenschätzern für den Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge


  • Herr Florian Reichel, Fichtenhammer 3, 95158 Kirchenlamitz
  • Herr Rudolf Reinel, Voitsumra 2 A, 95163 Weißenstadt
  • Herr Hubert Sonntag, Brunn 13, 95173 Schönwald
  • Herr Reinhold Wunderlich, Seedorf 4, 95706 Schirnding
  • Im amtlichen Schätzverfahren dürfen nur noch diese bestellten Schätzer bei gezogen werden.

 

Die Schätzer sollen im Bereich von Jagdgenossenschaften, in denen sie selbst Jagdgenosse sind, nicht tätig werden.